EU-Transparenzverordnung
Informationen zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten
Gemäß der EU-Verordnung 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung / SFDR - Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen in ihre Anlageberatung zu informieren.
1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG - Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition oder Versicherung haben können.
Unsere Vorgehensweise
Im Rahmen unserer Beratung berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken, soweit diese für die jeweilige Anlage oder Versicherung relevant sind. Wir informieren Sie über:
- •Mögliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite Ihrer Anlage
- •Wie Produktanbieter Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlagestrategie einbeziehen
- •Verfügbare nachhaltige Anlageprodukte und deren Merkmale
2. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
Was sind nachteilige Auswirkungen?
Nachteilige Auswirkungen (Principal Adverse Impacts - PAI) sind die negativen Auswirkungen, die Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben können, z.B.:
- •Treibhausgasemissionen und CO₂-Fußabdruck
- •Verletzung internationaler Normen und Standards
- •Geschlechterdiversität in Leitungsorganen
- •Engagement in umstrittenen Waffen
Unsere Erklärung
[Hier fügen Sie Ihre Erklärung ein, ob und wie Sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.]
Beispiel-Text:
"Bei der Auswahl und Empfehlung von Anlageprodukten berücksichtigen wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Wir bevorzugen Produkte von Anbietern, die eine PAI-Strategie implementiert haben und transparent über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten."
3. Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen
Im Rahmen unserer Beratung fragen wir Ihre persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen ab. Dies umfasst:
Taxonomie-konforme Investitionen
Mindestanteil an Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Nachhaltige Investitionen
Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 2 Nr. 17 SFDR)
PAI-Berücksichtigung
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
4. Kategorien nachhaltiger Finanzprodukte
Artikel 9 - Nachhaltige Investitionen
Produkte, die ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen. Diese Produkte investieren ausschließlich oder überwiegend in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Artikel 8 - ESG-Merkmale fördernd
Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben, aber nicht ausschließlich nachhaltig investieren. Diese Produkte berücksichtigen ESG-Kriterien in ihrer Anlagestrategie.
Artikel 6 - Sonstige Produkte
Produkte ohne nachhaltige Investitionsstrategie. Diese Produkte können trotzdem Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Risikomanagement berücksichtigen.
5. Weitere Informationen und Transparenz
Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der einzelnen Finanzprodukte finden Sie in den jeweiligen:
- •Vorvertraglichen Informationen (Produktinformationsblätter)
- •Regelmäßigen Berichten der Produktanbieter
- •Websites der Produktanbieter
Gerne stellen wir Ihnen diese Informationen im Rahmen unserer Beratung zur Verfügung.
6. Fragen zu Nachhaltigkeit?
Haben Sie Fragen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Ihrer Finanzberatung? Wir beraten Sie gerne!
Wichtiger Hinweis: Dies ist ein Muster-Text zu den Offenlegungspflichten nach der EU-Transparenzverordnung (SFDR). Die konkreten Angaben müssen auf Ihre tatsächliche Geschäftspraxis abgestimmt werden. Lassen Sie diese Informationen von einem Fachanwalt oder Compliance-Berater überprüfen.
Weiterführende Informationen
Stand dieser Informationen: Februar 2026
